Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der SDAT Multi im Bereich Immobilienvermittlung und -beratung. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen SDAT Multi und den Auftraggebern (Kunden).
1.1 Vertragspartner
SDAT Multi
Baumgasse 10
8005 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 44 869 00 00
E-Mail: [email protected]
1.2 Gültigkeitsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen SDAT Multi und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SDAT Multi stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Dienstleistungen
2.1 Immobilienvermittlung
SDAT Multi erbringt Dienstleistungen im Bereich der Immobilienvermittlung, insbesondere:
- Verkaufsvermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Vermietungsvermittlung
- Marktbewertung von Immobilien
- Immobilienberatung und -marketing
2.2 Beratungsdienstleistungen
Darüber hinaus bietet SDAT Multi folgende Beratungsleistungen an:
- Immobilienbewertung und Marktanalysen
- Strategieberatung für Immobilienverkauf
- Unterstützung bei Verhandlungen
- Koordination mit Behörden und Dritten
3. Vertragsabschluss
3.1 Angebot und Annahme
Der Vertrag zwischen SDAT Multi und dem Kunden kommt durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Auftrags oder durch konkludentes Handeln zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3.2 Auftragsdauer
Die Auftragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, läuft der Auftrag auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Informationspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, SDAT Multi alle für die Auftragserfüllung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere:
- Zustand und Ausstattung der Immobilie
- Rechtliche Belastungen oder Beschränkungen
- Mängel oder besondere Umstände
- Vorhandensein von Vorkaufsrechten
4.2 Dokumentation
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung:
- Grundbuchauszug
- Bau- und Planungsunterlagen
- Energieausweis
- Versicherungsnachweise
- Bei Eigentumswohnungen: Gemeinschaftsordnung und Protokolle
4.3 Besichtigungen
Der Auftraggeber ermöglicht SDAT Multi und interessierten Parteien nach angemessener Voranmeldung Besichtigungen der Immobilie zu üblichen Geschäftszeiten.
5. Pflichten von SDAT Multi
5.1 Sorgfaltspflicht
SDAT Multi verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen.
5.2 Verschwiegenheit
SDAT Multi behandelt alle erhaltenen Informationen vertraulich und gibt sie nur im Rahmen der Auftragserfüllung an berechtigte Dritte weiter.
5.3 Dokumentation und Berichterstattung
SDAT Multi dokumentiert ihre Tätigkeit angemessen und berichtet dem Auftraggeber regelmäßig über den Stand der Vermarktung.
6. Vergütung und Provision
6.1 Provisionshöhe
Die Provision richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den marktüblichen Sätzen. Sie wird fällig bei erfolgreichem Abschluss des vermittelten Geschäfts.
6.2 Provisionspflicht
Die Provision ist auch dann geschuldet, wenn das Geschäft:
- durch Vermittlung von SDAT Multi zustande kommt
- mit einer durch SDAT Multi nachgewiesenen Partei abgeschlossen wird
- innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsende mit einer von SDAT Multi vorgestellten Partei zustande kommt
6.3 Exklusivität
Bei Abschluss eines Exklusivvertrags ist die Provision auch dann geschuldet, wenn der Auftraggeber selbst oder durch andere Makler einen Abschluss tätigt.
7. Haftung
7.1 Haftungsumfang
SDAT Multi haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung ist der Höhe nach auf die vereinbarte Provision begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
7.3 Informationshaftung
SDAT Multi übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen.
8. Kündigung
8.1 Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers
- Zahlungsverzug trotz Mahnung
8.3 Folgen der Kündigung
Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits angefallene Kosten und Aufwendungen zu erstatten. Der Provisionsanspruch bleibt für laufende Verhandlungen bestehen.
9. Datenschutz
SDAT Multi verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, die unter www.sdatmulti.com/datenschutz.html abrufbar ist.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz.
10.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.4 Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
11. Beschwerden und Streitbeilegung
11.1 Interne Beschwerden
Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte zunächst an:
Beschwerdemanagement:
SDAT Multi
[email protected]
+41 44 869 00 00
11.2 Externe Schlichtung
Für Streitigkeiten steht als Schlichtungsstelle die Schweizerische Kammer für Wirtschaftsmediation zur Verfügung.
12. Branchenspezifische Bestimmungen
12.1 Maklertätigkeit
SDAT Multi ist als Immobilienmakler tätig und unterliegt den entsprechenden branchenspezifischen Regelungen und Standesregeln.
12.2 Interessenskonflikt
SDAT Multi ist zur Offenlegung möglicher Interessenskonflikte verpflichtet und handelt stets im Interesse des Auftraggebers.
12.3 Marktübliche Standards
Alle Leistungen werden nach den in der Schweiz üblichen professionellen Standards der Immobilienbranche erbracht.
Diese AGB treten am 1. August 2025 in Kraft.
Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.